Steuertipp: Energetische Sanierungsmaßnahmen
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie energetische Sanierungsmaßnahmen wie z.B. Fenster, Dämmung von Wänden / Dach, sowie die Planungs- und Baubegleitungskosten (z.B. Energieberater) steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist unter anderem die Eigennutzung des Gebäudes und dass die Sanierungsarbeiten von einem zertifizierten Fachhandwerker durchgeführt und bescheinigt werden müssen. Die steuerliche Absetzung erfolgt dann über 3 Jahre. Für …