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Wenn es wieder mehr sein darf…

was z.B. 100,- € Gehaltserhöhung bewirken und wie intelligente Vergütungssysteme dabei Freiraum schaffen

 

Viele nutzen es schon, wir machen es für jeden verständlich. Um die staatlich geförderten Lohnbausteine geschickt zu nutzen, bedarf es ständiger Information und tief gehendem Know-how rund um den »Lohn«.
Sie als Arbeitgeber möchten Ihre laufenden Personalkosten senken, ohne auf gute Fachkräfte zu verzichten?
Mit dem intelligenten Vergütungssystem senken Sie ihre Personal-kosten und Ihre Mitarbeiter erhalten dadurch mehr Netto vom Brutto ohne das Ihre Nebenkosten steigen.

Ihre Vorteile

  • reduzierte Personalkosten und Fachkräfte zu binden
  • motivierte und zufriedene Mitarbeiter
  • Netto-Lohn Ihrer Mitarbeiter zu erhöhen
  • höhere Liquidität
  • Sofort spürbare finanzielle Auswirkung

Der Gesetzgeber fördert bestimmte Vergütungsbausteine, indem er diese nur mit einem pauschalen Satz belastet oder teilweise sogar völlig von Lohnsteuer und Sozialversicherung befreit.
Wir setzen diese Vergütungsbausteine mitarbeiterbezogen und fach-gerecht in Ihrem Unternehmen ein.
Oft sind Einsparungen bei den Personalkosten von bis zu 1.500,- € pro Mitarbeiter und Jahr möglich. Zudem erhöht sich das Netto-Einkommen ihrer Mitarbeiter, sodass beide Seiten davon profitieren.

Die Ist-Situation

Was bedeutet eine Lohnerhöhung von 100,- € für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?

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Vorgehensweise

  • Schritt 1: Erstinformation und Kurzanalyse
    Vorprüfung – Prognose – Entscheidung zur Analyse
  • Schritt 2: Optimierungsplanung
    Strategiegespräch – Lohnbausteine – Planung
  • Schritt 3: Einbeziehung der Mitarbeiter
    Betriebsversammlung – Einzelgespräch
  • Schritt 4: Durchführung
    Umsetzung – Einbindung
  • Schritt 5: Lohnüberwachung
    Anpassung – Aktualisierung – Überwachung

Die häufigsten Fragen kurz beantwortet

Wer kann die Lohnoptimierung nutzen?
Generell können alle Unternehmen eine Lohnoptimierung nutzen. Es gibt keine Einschränkungen auf bestimmte Branchen.

Welche Lohnbausteine kann ich in meinem Unternehmen einsetzen?
Dies ist individuell zu betrachten, dafür haben Sie uns. Wir analysieren was in Ihrem Unternehmen sinnvoll ist.

Auf was basiert dieses Vergütungsmodel?
Der Gesetzgeber fördert Arbeitgeber & Arbeitnehmer mit sogenannten Lohnbausteinen. Diese sind im Einkommensteuergesetz (EStG) und den zugehörigen Durchführungsverordnungen niedergelegt.

Kann auch mein Steuerberater die Lohnoptimierung durchführen?
Theoretisch schon. Diese Beratungsleistung ist sehr intensiv. Die meisten Steuerberater bedienen sich daher externer Partner um dieses Spezialgebiet abzudecken.

Warum Lohnoptimierung mit Martin Müller u. d. Team-Expert?
Wir verfügen über sehr viel Wissen aus anderen Unternehmen, und kennen viele unabhängige Partner, mit denen wir bereits erfolgreich Lohnoptimierung durchgeführt haben.

Muss ich den Steuerberater/ Lohnbüro wechseln?
Nein. Ihr Steuerberater oder Lohnbüro kann weiterhin die Lohn- und Gehaltsabrechnungen erstellen. Gerne können Sie auch unseren umfangreichen Abrechnungsservice nutzen.

Handelt es sich bei den Lohnbausteinen um eine Versicherung?
Nein -es geht hierbei um keine betriebliche Altersvorsorge oder anderen Finanzdienstleistungen-. Hier leisten wir Aufklärung.

Die Lösungs-Situation

Das ist eine von vielen möglichen Alternativen, zu dem Eingangs gebrachten Beispiel. Hier mit zwei *Bausteinen:

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Bei 5 Mitarbeiten werden so bereits 4.800,- € Jahr für Jahr gespart.
Sie haben weitere Fragen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Wir führen eine kostenfreie und unverbindliche Erstberatung durch. Lassen Sie sich einen Termin geben.

Ihre Berater – Martin Müller und Wilfried Koch
Telefon 06782 98 99 222
Mobil-direkt 0178 69 10 996
E: info@steuerkanzlei-martin-mueller.de

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