Steuertipp: Energetische Sanierungsmaßnahmen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie energetische Sanierungsmaßnahmen wie z.B. Fenster, Dämmung von Wänden / Dach, sowie die Planungs- und Baubegleitungskosten (z.B. Energieberater) steuerlich geltend machen.

Voraussetzung ist unter anderem die Eigennutzung des Gebäudes und dass die Sanierungsarbeiten von einem zertifizierten Fachhandwerker durchgeführt und bescheinigt werden müssen.

Die steuerliche Absetzung erfolgt dann über 3 Jahre. Für jede Einzelmaßnahme können 20 % der Kosten abgesetzt werden, für die Planungs- und Baubegleitungskosten 50 % der Kosten.

Beispiel:

Dämmmaßnahme: 75.000 € -> 20 % steuerlich absetzbar = 15.000 € , verteilt auf 3 Jahre

Baubegleitung: 2.500 € -> 50 % steuerlich absetzbar = 1.250 €, verteilt auf 3 Jahre

Gesamtkosten: 77.500 €

Steuerliche Absetzung: 16.250 €

Für weitere Informationen vereinbaren Sie bitte einen Termin, wir beraten Sie gerne!

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