Honorar

Wie viel muss ich für kompetente Beratung in steuerlichen und betriebwirtschaftlichen Fragen investieren?

Wir rechnen grundsätzlich auf Grund der Gebührenverordnung für Steuerberater ab. Sie können gerne mit uns einen Termin für ein erstes kostenfreies „Kennenlernen-Gespräch“ vereinbaren, um zu klären, ob eine steuerliche Beratung bei Ihnen von Vorteil ist.

Die Beantwortung fallspezifischer Fragen wird je nach Aufwand und Umfang in Rechnung gestellt.

Bei der Erstellung von Steuererklärungen, der Buchhaltung oder bei der Erstellung von Jahresabschlüssen berechnet sich die Gebühr grundsätzlich nach dem Gegenstandswert bezogen auf den entstandenen Aufwand.

Die einzelnen Kostenpositionen werden konkret in der Rechnung aufgeführt. Sie können so genau nachvollziehen wie sich die Gebühr zusammensetzt und müssen keine versteckten Kosten fürchten. Gerne besprechen wir die Rechnung mit Ihnen.

Die Steuerberatungskosten dürfen übrigens auch nach aktuellem Recht steuerlich geltend gemacht werden, soweit es sich um Betriebsausgaben oder Werbungskosten handelt. Ein Teil des Steuerberaterhonorars erhalten Sie daher über die Steuerersparnis wieder zurück.

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