Steuerberaterwechsel

Sie haben Glück …, wenn Ihr Steuerberater,

  • Sie gut berät
  • sich um Sie kümmert
  • Sie nicht lange auf Ihren Jahresabschluss und Ihre Steuererklärung warten lässt
  • Ihre Sprache spricht
  • Ihnen zuhört
  • für Sie leicht erreichbar ist
  • von sich aus auf Sie zukommt
  • sich Ihren Kopf zerbricht
  • Sie mit ihm über alles reden können
  • eine angemessene Honorarrechnung schreibt

Ansonsten sollten wir uns unterhalten.

Steuerberaterwechsel

Wir erledigen auf Wunsch alle notwendigen Schritte für Sie. So sichern wir einen schnellen und reibungslosen Übergang.

Beratung ist Vertrauenssache und das wissen wir!
Wir bieten Ihnen deshalb ein kostenloses und unverbindliches Kennenlerngespräch an, damit Sie uns und unsere Beratungsansätze kennen lernen können.

Hier die Antworten auf die häufigsten Fragen zum Thema Steuerberaterwechsel:

1. Kann man einfach seinen Steuerberater wechseln?
Ja, Sie können Ihren Steuerberater jederzeit wechseln. Dies ergibt sich aus § 627 BGB. Die Entscheidung, wen Sie mit der Erledigung Ihrer steuerlichen Pflichten beauftragen, obliegt ausschließlich Ihnen persönlich.

2. Kann ein Wechsel auch während des Jahres durchgeführt werden?
Ja. Der Wechsel kann zum Ende eines jeden Monats erfolgen.

3. Kann man einfach den Vertrag mit dem bisherigen Steuerberater kündigen?
Ja. Sie können den Vertrag sogar mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn Sie das Vertrauen zu Ihrem alten Berater verloren haben.

4. Wird der alte Steuerberater Probleme bereiten, z.B. bei der Herausgabe von Unterlagen?
Nein. Für Steuerberater gibt es spezielle Berufspflichten; diese verpflichten den Steuerberater auch dazu, eine reibungslose Mandatsübergabe zu ermöglichen.

5. Was passiert mit den Unterlagen und Daten, die sich beim bisherigen Steuerberater befinden?
Sämtliche Daten werden (meist durch einen EDV-Übertrag) elektronisch schnell und unkompliziert an den neuen Steuerberater übermittelt, sofern alle Rechnungen beglichen sind.

6. Gibt es Probleme mit dem Finanzamt?
Nein, das Finanzamt lässt Ihnen bei der Wahl, wer Ihnen bei der Einhaltung der steuerlichen Pflichten hilft, freie Hand.

7. Gehen Haftungsansprüche bei einem Beraterwechsel verloren?
Nein, die Haftung für Beratungsfehler bleibt bestehen.

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