Grundsätzlich muss eine Steuererklärung bis zum 31. Mai des Veranlagungsjahres folgenden Jahres eingereicht werden. Steuerberater erhalten jedoch grundsätzlich eine Fristverlängerung bis 31. Dezember des folgenden Jahres gewährt.
Grundsätzlich muss eine Steuererklärung bis zum 31. Mai des Veranlagungsjahres folgenden Jahres eingereicht werden. Steuerberater erhalten jedoch grundsätzlich eine Fristverlängerung bis 31. Dezember des folgenden Jahres gewährt.